Ein Nutzfahrzeug muss vor allem eins sein: extrem robust. Das gilt umso mehr, wenn ein moderner Elektroantrieb verbaut ist. Im neuen ABT e-Transporter 6.1 steckt beides: der hohe Qualitätsanspruch von Volkswagen Nutzfahrzeuge – und das gesammelte Expertenwissen unseres Partners ABT e-Line.
Stromverbrauch, kWh/100 km: 31,3/ CO₂-Emissionen, g/km: kombiniert 0. Effizienzklasse: A+*
Ausstattung: Klimaanlage mit elektrischer Regelung, Radio „Composition Audio“, Multifunktionsanzeige „Colour“ u. v. m.
Lackierung: Candy Weiß
1) Der Erwerb (Kauf oder Leasing) und die Erstzulassung eines neuen ABT e-Transporter 6.1 Kasten* durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 04.Juni 2020 wird als Umweltbonus mit einem Gesamtbetrag von 7.500,–€ gefördert. 2.500,-€ des Bonus werden seitens Volkswagen Nutzfahrzeuge direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, der Bundesanteil am Umweltbonus in Höhe von 5.000,–€ nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag des Käufers/Leasingnehmers beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de. Zur Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss der Erwerb des Fahrzeugs spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids abgeschlossen und das Fahrzeug erstmals auf den/die Antragstellerin zugelassen worden sein. Die Mindesthaltedauer beträgt 6 Monate. Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2021. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BAFA unter https://bit.ly/3elIlwL abrufbar.
2) Ein CarePort Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für gewerbliche Einzelabnehmer (ohne Sonderabnehmer) in Zusammenarbeit mit Volkswagen Nutzfahrzeuge. Bonität vorausgesetzt. Das Angebot gilt nur solange der Vorrat reicht. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Änderungen, Aktionsende und Fehler vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.
3) Die Volkswagen Leasing übernimmt die Kosten für Wartung (Inspektion-Service) laut Serviceplan einschl. Ölwechsel, Schmierstoffen und Dichtungen. Verschleißreparaturen (sämtliche Werkstattleistungen, die bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeuges infolge von Verschleiß erforderlich werden.). Abschleppkosten vom Schadensort bis zum nächsten Volkswagenpartner. Gebühren für HU (inkl. AU)Ersatzmobilität - Begrenzte Kostenübernahme für die Bereitstellung von Ersatzmobilität durch den Handelspartner. UVV-Prüfung gem. § 57 DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29)Für GK/SA: Verauslagung von Mietwagenkosten, wenn das Kontingent im Rahmen der Ersatzmobilität erschöpft ist. Weitere Infos unter www.volkswagenleasing.de.
Es gelten die Merkmale des deutschen Marktes.